Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben annimmt und sich an der Psychologischen Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gespräche, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen und Energiearbeit nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegebenen Verfahren wendet. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Gegenstand des Beratungsvertrages ist eine psychologische Beratung/Coaching zu einem von dem Klienten/der Klienten geäußerten Anliegen. Es handelt sich bei der Beratung nicht um eine Psychotherapie und soll diese auch nicht ersetzen.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient/in entsprechen sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
Soweit der/die Klient/in die Anwendung der angebotenen Methoden ablehnt und nach anderen Methoden beraten werden will, hat er/sie das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist aber in den meisten Fällen nur bei einer aktiven Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung, sowie einer aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Ferner kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für die Durchführung einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klient/in bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beraterin

Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klient/in vereinbart worden sind, gelten die unter dem Punkt Honorar aufgeführten Sätze. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht. Das fällige Honorar ist jeweils bar am Ende des Termins von dem/der Klienten/in gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der gesamten Beratung erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Psychologischen Beraterin entsprechend mitzuteilen. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem/der Klient/in selbst zu bezahlen.

§ 5 Nicht zustande kommende Termine

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Sagt der/die Klient/in 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin ab, tritt die vorstehende Zahlungsverpflichtung nicht ein. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Für Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, wird dem/der Klient/in keine Rechnung gestellt und es wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Sollte von Seiten des/der Klienten/in eine bereits gebuchte Beratung nicht mehr gewünscht werden, tritt Absatz 1 in Kraft.
Für nicht voll in Anspruch genommene Zeiteinheiten eines Termins kann für die nicht in Anspruch genommene Leistung keine anteilige Rückzahlungsforderung geltend gemacht werden.

§ 6 Verantwortung der Beraterin

Die Psychologische Beraterin behandelt die Daten des/der Klienten/in vertraulich. Sie erteilt bezüglich der Inhalte, der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in.
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Klientendaten verpflichtet ist, z.B. Auskunftspflicht aufgrund behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, aber nicht für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Absatz 1 findet weiterhin keine Anwendung, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention oder Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Psychologische Beraterin oder deren Berufsausübung stattfindet und sich die Psychologische Beraterin durch die Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Über ihre Leistungen führt die Psychologische Beraterin Aufzeichnungen (Handakte). Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Psychologische Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichen Zeitaufwand aus der Handakte.
Die Psychologische Beraterin berät und unterstützt gewissenhaft und verantwortungsvoll den/die Klienten/in mit den ihr zur Verfügung stehenden Techniken.

§ 7 Verantwortung des/der Klienten/in

Der/die Klient/in ist während des gesamten Prozesses, d.h. während den Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den Sitzungen, für seine Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich. Die Psychologische Beraterin weist daraufhin, dass der/die Klient/in durch die Beratung eine Verstärkung der Gefühle erleben kann.
Der/die Klient/in handelt eigenverantwortlich bezüglich aller im Prozess gewonnen Erkenntnissen. Der/die Klient/in versichert, dass keine Erkrankung vorliegt, die seine/ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch/psychologischen Gründen derzeit entgegensteht.
Sollten Missverständnisse auftauchen, wird der/die Klient/in hiermit angehalten nachzufragen. Es können keine Schadenersatzansprüche, Minderungen der Rechnungen oder Rückzahlungen geltend gemacht werden.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Beratungsvertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung soll in freier Auslegung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommt.
Die Psychologische Beraterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.